In eine Privatversicherung können lediglich solche Personen wechseln, die auch die richtigen Voraussetzungen erfüllen, sie müssen von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit sein. Angestellte, die unter der Versicherungspflichtgrenze liegen, müssen sich bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern, aber alle übrigen dürfen eine Privatversicherung wählen, denn in der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Tarifsatz prozentzal ansteigend bis zur Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung vom Bruttogehalt errechnet.